Allgemeines
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Klinische & Gesundheitspsychologinnen sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
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Klinisch-psychologische Beratung, Behandlung und Diagnostik sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
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Die Kosten für Beratung, Behandlung und Diagnostik werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Einige private Zusatzversicherungen bieten jedoch eine Kostenrückerstattung an – bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung ab.
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Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitte ich Sie, dies spätestens 24 Stunden davor bekannt zu geben. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechung gestellt.